{"id":610,"date":"2020-08-14T09:50:38","date_gmt":"2020-08-14T07:50:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kolk-armaturen.de\/?page_id=610"},"modified":"2024-06-26T07:43:27","modified_gmt":"2024-06-26T05:43:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/?page_id=610","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kolk GmbH, Leverkusen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Vertr\u00e4ge.<br><br>1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, sp\u00e4testens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Gesch\u00e4ftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.<br><br>1.3 Anderslautende Gesch\u00e4ftsbedingungen oder abweichende Gegenbest\u00e4tigungen des Bestellers sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen haben. Sie bed\u00fcrfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Anerkennung.<br><br>1.4 Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Angebot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Unsere Kostenvoranschl\u00e4ge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als ann\u00e4hernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschl\u00e4gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums &#8211; und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Abrufauftr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Als Abrufauftr\u00e4ge k\u00f6nnen nur solche Bestellungen betrachtet werden, \u00fcber deren Gesamtauftragsmenge bei Auftragserteilung oder sp\u00e4testens innerhalb 12 Wochen nach Auftragsdatum durch Lieferplan verf\u00fcgt wird, und deren Gesamtauftragsmenge innerhalb von neun Monaten nach Auftragserteilung abgenommen wird.<br><br>(vgl. Ziffer 10.2)<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Preisstellung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Unsere Preise gelten ab Lieferwerk bzw. ab Logistik-Lager einschlie\u00dflich Verladen, ohne Verpackung, Transportversicherung und Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br><br>4.2 Die vereinbarten Preise beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, insbesondere Material-, Energie-, Lohn- und Transportkosten. Falls sich zwischen Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Lieferung diese Kosten erh\u00f6hen, sind wir berechtigt, dem jeweiligen Fertigungszustand entsprechende Preiszuschl\u00e4ge zu berechnen.<br><br>4.3 Die Transportversicherung erfolgt durch uns f\u00fcr Rechnung des Bestellers, falls keine gegenteilige Weisung von ihm vorliegt oder er die Ware nicht selbst abholt.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Lieferfristen und Liefertermine sind &#8211; sofern nicht anders vereinbart &#8211; unverbindlich und lediglich als ann\u00e4hernde Bestimmung der Lieferzeit zu verstehen.<br><br>5.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht, bevor der Besteller&nbsp; die von ihm zu beschaffenden Unterlagen und Beistellungen zu den vereinbarten Terminen zur Verf\u00fcgung gestellt, alle erforderlichen Formalit\u00e4ten erf\u00fcllt und vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk bis zum Ende der vereinbarten Lieferzeit verlassen hat oder bei Versendungsm\u00f6glichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.<br><br>5.3 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund sonstiger Ereignisse, die uns unverschuldet die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer, Wassersch\u00e4den, Handelsembargo, Katastrophen, St\u00f6rungen der Transportwege und anderen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen F\u00e4llen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Wir werden den Besteller \u00fcber den Eintritt der genannten Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich informieren. Bei Unm\u00f6glichkeit haben wir das Recht, wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Besteller kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb der angemessenen Frist liefern werden. Erkl\u00e4ren wir uns nicht, kann der Besteller zur\u00fccktreten, wenn ihm infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung nicht zugemutet werden kann.<br><br>5.4 Wir behalten uns in allen F\u00e4llen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Ma\u00dfgabe, dass wir unsererseits ein entsprechendes Deckungsgesch\u00e4ft rechtzeitig abgeschlossen und\/oder die versp\u00e4tete Lieferung durch unseren Lieferanten selbst nicht zu vertreten haben.&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br><br>5.5 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten haben oder uns mit der Lieferung und Leistung in Verzug befinden, ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br><br>Eine m\u00f6gliche Schadensersatzpflicht bestimmt sich ausschlie\u00dflich nach Ziffer 15 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br><br>5.6 Bei Abnahmeverzug des Bestellers sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in H\u00f6he von 40 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. R\u00fccklieferungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 R\u00fccklieferungen zur Gutschrift k\u00f6nnen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Bei R\u00fccklieferungen im Wert unter Euro 260,00 (Listenpreis) oder besch\u00e4digten R\u00fccklieferungen erfolgt grunds\u00e4tzlich keine Gutschrift. Ebenfalls erfolgt keine Gutschrift f\u00fcr Ausf\u00fchrungen, die nicht mehr im Lieferprogramm enthalten sind sowie f\u00fcr Zubeh\u00f6r und Armaturen aus der Einzelfertigung.<br><br>6.2 Bei frachtfreier R\u00fccksendung lagerhaltiger, neuwertiger Armaturen erfolgt eine Gutschrift von 60% des Rechnungswertes. Diese Minderung ber\u00fccksichtigt den Aufwand f\u00fcr die erforderliche Druck- und Funktionspr\u00fcfung, die Erneuerung des Korrosionsschutzes sowie den Lagerverwaltungsaufwand.&nbsp;&nbsp;<br><br>6.3 Wir sind au\u00dferdem berechtigt, s\u00e4mtliche infolge der R\u00fccksendung von uns aufgewandten Kosten wie Hin- und R\u00fcckfrachten, Frachtausgleichsbetr\u00e4ge, Rollgelder, Speditionskosten etc. vom Erstattungsbetrag abzusetzen oder zu berechnen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Werkzeuge und Modelle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Werkzeuge und Modelle werden grunds\u00e4tzlich getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt. Sie sind mit der verlangten \u00dcbersendung des Ausfallmusters bzw. mit der ersten Warenlieferung zu bezahlen, soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich mit dem Besteller getroffen wurden.<br><br>7.2 Durch Verg\u00fctung von Kosten f\u00fcr Werkzeuge und Modelle erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge und Modelle, sie bleiben vielmehr in unserem Eigentum und Besitz.<br><br>7.3 Wir verpflichten uns, die Werkzeuge und Modelle f\u00fcr einen Zeitraum von drei Jahren nach der letzten Lieferung f\u00fcr weitere Bestellungen bereitzuhalten. Teilt der Besteller vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass innerhalb eines weiteren Jahres Bestellungen aufgegeben werden, so verl\u00e4ngert sich die Frist entsprechend. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen wir frei \u00fcber die Werkzeuge und Modelle verf\u00fcgen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Bestellers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wir auch noch andere Leistungen wie z.B. Versendungskosten \u00fcbernommen haben.<br><br>8.2 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels nach bestem Ermessen. Die \u00dcbernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Best\u00e4tigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schlie\u00dft jede Haftung durch uns wegen nicht sachgem\u00e4\u00dfer Verpackung oder Verladung f\u00fcr unterwegs entstandene Besch\u00e4digungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend haften.<br><br>8.3 Die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht schon mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur, die Bundesbahn oder sonstige Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Logistik \u2013 Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall auf den Besteller \u00fcber. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit Absendung der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller \u00fcber.<br><br>8.4 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.<br><br>8.5 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verz\u00f6gert, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder m\u00fcndlich angezeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Abnahme der Ware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung erfolgt die Abnahme der Ware durch den Besteller im Lieferwerk bei Versandbereitschaft. Die pers\u00f6nlichen Abnahmekosten tr\u00e4gt der Besteller, die sachlichen Abnahmekosten (einschlie\u00dflich Zertifikat) werden dem Besteller berechnet, wenn sie nicht im Preis enthalten sind. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu versenden oder zu lagern.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Teillieferungen, Abrufvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Wir sind in berechtigten Sonderf\u00e4llen, insbesondere aus betriebsbedingten Gr\u00fcnden befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ank\u00fcndigung auszuf\u00fchren und gesondert zu berechnen.&nbsp;&nbsp;<br><br>10.2 Bei Abrufvertr\u00e4gen ist der Besteller verpflichtet, uns Abrufe rechtzeitig mitzuteilen. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, sind wir nach ergebnisloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern oder von dem noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fcckzutreten und Ersatz des uns dadurch entstehenden Ausfalles zu verlangen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Gewichte, St\u00fcckzahlen, Ma\u00dfe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 Bei Sonderanfertigungen nach Mustern oder Zeichnungen sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge im Rahmen von \u00b1 10% zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Berechnung sind die von uns festgestellten Gewichte und St\u00fcckzahlen ma\u00dfgebend.<br><br>11.2 Ma\u00dfe und Gewichte, die in unseren Abbildungen, Zeichnungen, Katalogen, Schriftst\u00fccken usw. enthalten sind, sind nur als ann\u00e4hernd zu verstehen. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Vertragsschluss technische \u00c4nderungen oder Verbesserungen w\u00e4hrend der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Ber\u00fccksichtigung unserer Interessen an der \u00c4nderung dem Besteller zumutbar ist.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.<br><br>12.2 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in H\u00f6he der von unserer Gesch\u00e4ftsbank jeweils berechneten Zinsen f\u00fcr Gesch\u00e4ftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.<br><br>12.3 Entgeltminderungen auf Grund von Bonus- oder Rabattvereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<br><br>12.4 Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont, Spesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;<br><br>12.5 Alle unsere Forderungen einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben, werden sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind in diesen F\u00e4llen berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<br><br>Wir behalten uns in diesen F\u00e4llen die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen ausdr\u00fccklich vor. Wir sind au\u00dferdem berechtigt, die Weiterver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und deren R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Der Besteller erm\u00e4chtigt uns schon jetzt, in den genannten F\u00e4llen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.<br><br>12.6 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder zur Zur\u00fcckbehaltung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 Wir behalten uns das Eigentum an s\u00e4mtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Besteller alle Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.<br><br>13.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherheit \u00fcbereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pf\u00e4ndung oder Beschlagnahme, sowie Besch\u00e4digungen oder die Vernichtung sind uns unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<br><br>13.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen.<br><br>Die R\u00fccknahme stellt nur dann einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar, wenn wir sie schriftlich erkl\u00e4ren. Nach R\u00fccknahme sind wir zur Verwertung befugt, wobei der Erl\u00f6s auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist.<br><br>13.4 a Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware erm\u00e4chtigt und berechtigt. Kommt der Besteller mit Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns in Verzug, k\u00f6nnen wir die Weiterver\u00e4u\u00dferung untersagen. Stundet der Besteller den Kaufpreis gegen\u00fcber seinem Abnehmer, so ist er zur Weiterver\u00e4u\u00dferung nur erm\u00e4chtigt, wenn er sich ebenfalls gegen\u00fcber seinem Abnehmer das Eigentum an der ver\u00e4u\u00dferten Ware vorbeh\u00e4lt.<br><br>13.4 b Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Weiterver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft gegen seinen Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Verg\u00fctungsanspr\u00fcche einschlie\u00dflich aller Nebenrechte an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Der Besteller ist zu einer Weiterver\u00e4u\u00dferung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und erm\u00e4chtigt, wenn sichergestellt ist, das die Forderungen daraus auf uns \u00fcbergehen, insbesondere kein Abtretungsverbot im Verh\u00e4ltnis des Kunden zu seinem Abnehmer besteht.<br><br>13.4 c Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Ver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Rechnungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Besteller bereits jetzt einen der H\u00f6he nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos \u2013 einschlie\u00dflich des entsprechenden Teiles des Schlusssaldos \u2013 aus dem Kontokorrent an uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung f\u00fcr den n\u00e4chsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln.<br><br>13.4 d Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt. Wir d\u00fcrfen von diesem Widerrufrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und solange uns keine Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Widerrufrechts vor, so k\u00f6nnen wir verlangen, das der Besteller uns seine etwaigen Herausgabeanspr\u00fcche gegen seine Abnehmer abtritt oder uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen an uns aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Dar\u00fcber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.<br><br>13.4 e Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr uns, ohne das wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht geh\u00f6renden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht geh\u00f6render Ware gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent\u00fcmer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.<br><br>Erwirbt der Besteller mit Verbindung, Vermischung oder Vermengung Eigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er schon jetzt an uns Miteigentum in dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Ware zu der Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen F\u00e4llen die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.<br><br>13.5 Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft \u00fcber den Verbleib der Vorbehaltsware und \u00fcber die aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Weiterver\u00e4u\u00dferung entstandenen Forderungen zu erteilen.<br><br>13.6 \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden jederzeit bereit, die dar\u00fcber hinausgehenden Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Wertbemessung des Sicherungsgutes ist der bei einer Verwertung durch uns zu erzielende Erl\u00f6s abz\u00fcglich der anfallenden Kosten. Soweit dieser Wert nicht oder noch nicht festgestellt werden kann, gilt als Wert der Nettoeinkaufspreis der betreffenden Ware minus 40 %. F\u00fcr jedes Jahr nach Erwerb der einzelnen Ware ist dieser Wert um einen weiteren Abschlag von 20 % zu k\u00fcrzen. Die anfallende Mehrwertsteuer bleibt bei der Wertbemessung au\u00dfer Ansatz.<br><br>13.7 Der Besteller ist verpflichtet die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in angemessener H\u00f6he gegen Feuer, Wasser und sonstige Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Auf Anfrage wird der Besteller uns den Versicherungsabschluss und die laufenden Pr\u00e4mienzahlungen nachweisen. Der Besteller tritt hiermit alle Anspr\u00fcche, die bei Besch\u00e4digung, Untergang oder sonstigem Verlust der Ware entstehen, insbesondere Versicherungsanspr\u00fcche an uns ab.<br><br>13.8 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erl\u00f6schen das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugserm\u00e4chtigung ebenfalls.<br><br>13.9 Die f\u00fcr uns bestellten Sicherheiten erstrecken sich auch auf diejenigen Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverz\u00fcglich nach Eintreffen auf M\u00e4ngel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel der Ware, unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Lieferungen, Mengen- oder Ma\u00dfabweichungen sowie Transport- und Verpackungssch\u00e4den sind vom Besteller sofort beim Eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware, durch schriftliche Anzeige an uns zu r\u00fcgen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes offensichtliche M\u00e4ngel nicht an, so gilt die Ware insoweit als mangelfrei und vertragsgem\u00e4\u00df genehmigt.<br><br>Erkennbare oder verdeckte M\u00e4ngel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, sp\u00e4testens innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist. Die Be- und Verarbeitung ist in diesem Fall sofort einzustellen. Wird uns ein solcher Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung.<br><br>14.2 F\u00fcr mangelhafte Produkte beschr\u00e4nkt sich die Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber, soweit sie sich nicht schon in unserem Eigentum befanden.<br><br>14.3 Schl\u00e4gt die Beseitigung eines gew\u00e4hrleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich des mangelhaften Produktes von dem Vertrag zur\u00fccktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.<br><br>14.4 Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des \u00a7459 Abs.2 BGB sind als Zusicherung ausdr\u00fccklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN \u2013 Normen beinhaltet grunds\u00e4tzlich die n\u00e4here Warenbezeichnung und begr\u00fcndet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<br><br>14.5 Unsere Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware ver\u00e4ndert, unsachgem\u00e4\u00df behandelt oder \u00fcberbeansprucht wird.<br><br>14.6 Zur Erf\u00fcllung unserer Gew\u00e4hrleistungspflicht treten wir unsere Anspr\u00fcche gegen Vorlieferanten &#8211; auch soweit sie \u00fcber die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen hinausgehen &#8211; an den Besteller ab.<br><br>14.7 Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen. Eine weitergehende Haftung bestimmt sich allein nach den Regelungen in Ziffer 15 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Schadensersatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1 Wir haften f\u00fcr Sch\u00e4den, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen oder vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen, die den Besteller auch gegen untypische, exzessive Schadens-risiken absichern sollten. Im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Versicherungsschutz besteht, und zwar begrenzt auf den bei dem Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.<br><br>15.2 Die vorstehenden Regelungen gelten f\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund, wie positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung etc.<br><br>15.3 Die Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehend in Ziffer 15.1. enthaltene Haftungsfreizeichnung bzw. Haftungsbegrenzung unber\u00fchrt.<br><br>Bestehen Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass ein von uns vertriebenes Produkt fehlerhaft im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist, so hat uns der Besteller dies unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br><br>Er ist uns zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der uns infolge schuldhaft unterbliebener oder versp\u00e4teter Informationen durch den Besteller entsteht. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, soweit dies zu einer Beschr\u00e4nkung der Produkthaftung in unserem Verh\u00e4ltnis zum Besteller f\u00fchrt.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Schutzrechte Dritter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1 Sind Auftragsgegenstand solche Erzeugnisse, deren Konstruktions- und Zusammensetzungsmerkmale uns der Besteller vorschreibt, so tr\u00e4gt er die alleinige Verantwortung daf\u00fcr, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Der Besteller stellt uns im Falle einer Inanspruchnahme von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter frei.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>17.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Leverkusen.<br><br>17.2 Gerichtsstand ist das f\u00fcr unseren Sitz zust\u00e4ndige Landgericht.<br><br>17.3 Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<br><br>17.4 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am n\u00e4chsten kommt. In diesem Sinne werden auch Regelungsl\u00fccken geschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kolk GmbH, Leverkusen 1. Allgemeines 1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Vertr\u00e4ge. 1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, sp\u00e4testens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Gesch\u00e4ftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. 1.3 Anderslautende Gesch\u00e4ftsbedingungen oder abweichende Gegenbest\u00e4tigungen des<\/p><\/div>\n<div class=\"blog-btn\"><a href=\"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/?page_id=610\" class=\"home-blog-btn\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-610","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/610","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=610"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/610\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":675,"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/610\/revisions\/675"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kolk-armaturen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=610"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}